Einen Wintergarten planen: Wir zeigen Ihnen die Basics

Die kalte Jahreszeit im warmen Hausinneren mit Blick in den weißen Garten zu verbringen, gehört zum Traum jedes Eigenheimbesitzers. Der Wintergarten-Bau sollte aber nicht unterschätzt werden. Der Aufwand, den Wintergarten zu planen, übersteigt oft die Erwartungen bei weitem.

Die Entscheidung, welcher Wintergarten-Typ für Sie passend ist und ob es ein Fertig-Bausatz oder eine Eigenkonstruktion werden soll, wird Ihnen mit dieser Übersicht leichter fallen.

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Einen Wintergarten planen: So fängt es an

Zunächst sollten Sie darüber nachdenken, welchen Nutzen der Wintergarten für Sie erfüllen soll. Soll es eine richtige, beheizte Wohnzimmererweiterung werden, ein nicht so kalter Aufenthaltsraum, der sich wie „draußen“ anfühlt oder vielleicht sogar ein kleines Tropenhaus mit vielen Pflanzen? Davon wird die Auswahl von Überbau und Möbel abhängen.

Prinzipiell bestehen in der Grundentscheidung folgende Möglichkeiten: Ein Fertigbausatz, der entweder anlehnend oder freistehend zugebaut wird, ein massiver Zubau mit richtigen Hausmauern oder ein Wintergarten aus einem Aluminiumkonstrukt. Letzter wird mit Fenstern aus Kunststoff oder Aluminium ausgestattet.

Unabdingbar ist in diesem Zusammenhang auch die Planung der Terrasse. Schließlich stellen Terrasse und Wintergarten meistens auch eine Verbindung vom Haus zum Garten dar. Entscheidend ist also, ob es hier zwei verschiedene Wege nach Draußen geben soll, oder nur einen in Kombination.

Soll Ihr Wintergarten südseitig ausgerichtet sein, ist ein Sonnenschutz wegen der starken Einstrahlung noch wichtiger, als bei einer Ausrichtung nach Norden oder in andere Himmelsrichtungen. Insgesamt ist es aber genau deshalb vorteilhafter, wenn die Ausrichtung je nach Baumöglichkeit nach Süden erfolgt: Schließlich sollte der Hauptzweck sein, sich auch in kalten Jahreszeiten wie im Garten fühlen zu können und den warmen Sonnenschein auf einer Liege auch im Dezember oder Jänner genießen zu können.

Wintergarten planen: Kalt-Wintergarten

Ein Kaltwintergarten ist nicht beheizt und ist ähnlich einem Gewächshaus aus Glaswänden zugebaut, meist in Kombination mit Aluminiumprofilen. Ein längerer Aufenthalt wird hier eher bei aktivem Sonnenschein stattfinden, da es ohne auch schnell ungemütlich werden kann.

Die Nutzung eines Kaltwintergartens besteht deshalb hauptsächlich darin, Pflanzen mit einer Überwinterung in den nächsten Frühling zu helfen. Hier werden Bauherren oft zu Fertig-Bausätzen greifen, die es im Fachhandel im Bereich von 5.000 Euro gibt.

Oft werden auch bestehende Terrassenüberdachungen mit Glaswänden zu einem  Wintergarten umgebaut. Hier wird man die Kälte noch etwas mehr spüren als beim voll geschlossenen, isolierten Kaltwintergarten. Beheizt sind jedoch beide nicht.

Warm-Wintergarten

Der Warmwintergarten ist beheizt, allerdings nur in einem Ausmaß, das Frost fernhält. Er ist die Vorstufe zum Wohnwintergarten, der eine tatsächliche Erweiterung des Wohnzimmers darstellt und im Winter auch täglich beheizt wird. Die Nutzung ist das ganze Jahr über problemlos möglich und nicht vom Wetter abhängig.

Logischerweise ist hier der Bauaufwand größer, als bei einem Kaltwintergarten. Auch Warmwintergärten gibt es als „Glashäuser“, hier muss aber mindestens eine Isolationsverglasung ran, um ein zu verschwenderisches Heizen zu vermeiden. Oft wird ein solcher Wintergarten aber beim Neubau oder einer Komplettsanierung als Massivbau hinzugebaut.

Nachteil zum unbeheizten Wintergarten ist hier die schwierige Ableitung der Wärme, Der Bau einer Lüftung hat hier also oberste Priorität. Am besten eignet sich eine elektrische Lüftung, die per Fernbedienung auf Knopfdruck verwendet werden kann.

Baugenehmigung erforderlich?

Wie bei einem Gartenhaus könnte man beim Wintergarten auf die Idee kommen, einfach darauf losbauen zu können, ohne eine Genehmigung zu brauchen. Falsch gedacht: Die meisten Wintergärten, bis auf Ausnahmen wie einfache Glashäuser, benötigen die Erlaubnis vom zuständigen Amt.

Und einem neidischen Nachbar, der beim Anblick Ihres prachtvollen Wintergartens auf die Idee kommt, sie beim Bauamt zu verpetzen, sollte diese Möglichkeit gar nicht erst gegeben werden.

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