Die Bodenplatte zu dämmen, auch Perimeterdämmung genannt, hat grundsätzlich die Aufgabe, Wärmeverluste zu verhindern. Ihre Wurzeln hat die Notwendigkeit jedoch in der Energieeinsparverordnung (EnEV), die in Österreich und Deutschland gilt und die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern soll.
Ob eine Dämmung der Bodenplatte aber wirklich notwendig oder purer Luxus ist, und was im Falle einer Montage zu beachten ist, erläutern wir übersichtlich in dieser Zusammenstellung.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die aktuell geltende Energiesparverordnung basiert auf der letzten großen Novelle von 2013 und ist seit dem 1. Mai 2014 in Kraft. Sie erhöht seit dem 1. Januar 2016 den Energie-Standard für Neubauten.
Die Richtlinien der Europäischen Union gelten sowohl für private Haushalte, als auch für nationale Energiesparmaßnahmen. Das heißt konkret: Bauherren sind verpflichtet, beim Neubau und bei der Sanierung gewisse Mindest-Energiestandards einzuhalten.
Ob die Energieeffizienz eines Gebäudes ausreicht, bewertet der Energieausweis. Dieser ist in Österreich und Deutschland Pflicht. Die EnEV setzt klare Vorgaben für den Wärmeschutz, den Heizwärmebedarf und die Raumlufttechnik.
Bodenplatte dämmen: Warum eigentlich?
Doch was hat das alles jetzt mit einer möglichen Dämmung der Bodenplatte des Hauses zu tun? Die Bodenplatte – damit meint man den Kellerboden, also den Boden des untersten Geschosses – ist besonders anfällig für Wärmebrücken. Eine ungedämmte Bodenplatte birgt die Gefahr von Wärmeverlusten bis zu 15 Prozent.
Kein Wunder also, dass sich viele Bauherren Gedanken um dieses Bauvorhaben machen. Ein weiterer wichtiger Punkt, den Sie in die Planung miteinbeziehen sollten, ist die Beschaffenheit des Bodens, auf dem das Haus steht.
Für die Errichtung eines Hauses eignen sich anorganische Böden wie Sand, Kies, Ton oder Fels. Sand nimmt Wärme beispielsweise deutlich schneller auf als Ton. Vor dem Hausbau sollte jedoch immer eine obligatorische Bodenprüfung auf dem Plan stehen.
Bodenplatte dämmen: Die Varianten
Es gibt bei der Dämmung der Bodenplatte grundsätzlich zwei Varianten: Entweder unter oder auf der Bodenplatte. Die Anbringung an der Unterseite empfiehlt sich in der Regel für einen Neubau, an der Oberseite für einen zu sanierenden Altbau.
Bei der Verlegung unter der Bodenplatte bringt man die wasser- und druckbeständige Perimeterdämmung einlagig auf einen tragfähigen Untergrund auf, in den meisten Fällen Magerbeton. Warum einlagig? Mehrere Lagen würden zu einer Ansammlung von Wasser zwischen den Platten führen, was Wärmeverluste mit sich bringt und das ganze Vorhaben konterkarriert. Als Dämmmaterial eignet sich hier am ehesten Polystyrol-Hartschaumplatten, kurz XPS.
Die Dämmung auf der Oberseite der Bodenplatte beim Altbau benötigt zunächst eine Feuchtigkeitssperre. Diese sollte unbedingt wasserdampfdurchlässig sein, andernfalls drohen langfristig Schäden am Fundament. Anschließend verlegt man die Dämmung, in diesem Fall meistens Polystyrol-Hartschaum (EPS), oberhalb und darauf wiederum den Fußboden. Hier ist penibelst darauf zu achten, dass das außenseitige Mauerwerk bis zur Unterkante mitgedämmt wird.
Bodenplatte dämmen: Hände weg von Pfusch
Achtung: Hände weg von Pfusch! Eine Dämmung der Bodenplatte ist kein kleines oder unkompliziertes Unterfangen, und schon gar nicht sollte man sich ohne professionelles Vorwissen selbst an ein solches Vorhaben wagen.
Fachbetriebe, die auf Dämmung spezialisiert sind, geben Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne eine detaillierte Auskunft und passen das Angebot auf die individuellen Gegebenheiten bei Ihrem Haus bzw. ihrem Grund an.