Überspannungsschutz nachrüsten im Haus: Diese Kosten entstehen

Wird im Zuge einer Altbausanierung die Schaltanlage auf einen neueren Stand gebracht, dann muss auch der Überspannungsschutz nachgerüstet werden. Welche Kosten dabei entstehen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Vorteile von Überspannungsschutz für das Eigenheim

Beim Bau von einem Eigenheim wird zwar auf eine gute Elektroinstallation geachtet, ein Überspannungsschutz wird jedoch oft nicht für notwendig erachtet. Das Risiko von Überspannungen wird jedoch häufig unterschätzt. Die Folge sind dann kaputte Geräte, die nur zum Teil von der Versicherung ersetzt werden, selbst wenn ein Versicherungsschutz für den Hausrat besteht.

Eigenheimbesitzer sollten hier auch Vorkehrungen zu treffen, um Überspannungen zu verhindern, vor allem, wenn das Risiko hoch ist.

Allerdings steht beim Überspannungsschutz der Schutz elektrischer Geräte im Vordergrund. Um Personen vor direktem Blitzschlag zu schützen, empfiehlt es sich, zusätzlich einen äußeren Blitzschutz für das Haus zu installieren.

Den genauen Unterschied zwischen Blitzschutz und Überspannungsschutz und ihre Funktionsweise erläutern wir Ihnen in diesem Artikel.

Überspannung: Diese Schäden können entstehen

Die häufigste Überspannung ist der Blitzschlag. Entlädt sich ein Blitz in eine Stromleitung, kommt es kurzzeitig zu extremen Spannungsspitzen, die zum Defekt elektrischer Geräte führen können, die am Stromnetz angeschlossen sind.

Die Geräte müssen nicht einmal eingeschalten sein, kann es dennoch zu einem Schaden kommen. In den letzten Jahren kommt es vermehrt zu Überspannungen durch Blitzentladungen. Der Grund dafür sind zunehmende Wetterextreme, die sich teilweise auch in heftigen Gewittern äußern.

Durch die Wetterextreme wird es auch immer schwieriger korrekte Vorhersagen zu treffen, die Eigenheimbesitzer rechtzeitig warnen würden, ihre Geräte vom Netz zu nehmen. Hinzu kommt der stetig wachsende Anteil an Elektrogeräten für Tätigkeiten, die früher teilweise mechanisch durchgeführt wurden und keinen Strom benötigten.

Gelegentlich kann es durch das Ein- oder Entkoppeln von elektrischen Geräten zu einer Überspannung kommen. Obwohl die Geräte immer weniger Strom benötigen, gibt es Geräte, die beispielsweise Starkstrom benötigen. Gehen diese Geräte wieder vom Netz, kann es kurzzeitig zu Spannungsspitzen kommen, die etwa ein einfacher DVD-Player oder die elektrische Kaffeemaschine nicht verkraften können.

In seltenen Fällen kann es durch eine statische Aufladung sogar zu einer Überspannung kommen. Dabei reicht es bereits aus, wenn Sie ein Gerät anfassen und es zu einem Mini-Stromschlag kommt.

Alle Schäden können verhindert werden, indem Sie Ihr Haus mit einem geeigneten Überspannungsschutz nachrüsten. Ein Überspannungsschutz wird auch als Wertsteigerung für ein Objekt gesehen, da die Sicherheit deutlich erhöht wird und auch ein nachhaltigeres Wohnen, das die Langlebigkeit der Geräte fördert, ermöglicht.

Nachträgliche Installation

Da ein Überspannungsschutz nur selten bereits bei einem Neubau integriert wird, muss er häufig nachträglich installiert werden. Eine nachträgliche Installation muss immer von einem Profi durchgeführt werden. Ein Überspannungsschutz kann wahlweise vor oder nach dem Zählerkasten installiert werden. Welche Variante gewählt wird, ist häufig vom vorhandenen Platz abhängig.

Ist im Bereich des Zählers wenig Platz, wird der Überspannungsschutz häufig vor dem Zählerkasten installiert. Ist ausreichend Platz vorhanden, kann eine Installation auch danach erfolgen. Wichtig ist, wenn eine Installation vor dem Zählerkasten erfolgt, ist, dass Rücksprache mit dem Stromanbieter gehalten wird.

Wichtig ist, dass die Arbeiten nicht nur professionell durchgeführt werden, sondern, dass auch ein geeigneter Überspannungsschutz ausgewählt wird. Die Modelle sind genormt und müssen auch der DIN-Norm entsprechen. Ein geeignetes Modell für ein Objekt kann in der Regel ein Profi empfehlen.

Überspannungsschutz nachrüsten Kosten

Die Kosten für den nachträglichen Einbau können stark variieren. Bei älteren Gebäuden ist meist auch mit einer Sanierung von elektrischen Anlagen zu rechnen, da ein Überspannungsschutz mit der veralteten Technik nicht gut kombiniert werden kann. Im Schnitt kostet ein einfacher Überspannungsschutz ab 300 Euro. Je nach Variante, etwa in Kombination mit einer eigenen Blitzschutzanlage, können Kosten in Höhe von bis zu 1.000 Euro für ein Einfamilienhaus entstehen.

Komplettsysteme können aber auch deutlich teuer werden. Eigenheimbesitzer müssen dann mit Kosten von rund 1.600 Euro rechnen. Der Vorteil ist jedoch, dass dann das Objekt wirklich vollständig vor Überspannungen geschützt ist. Dies ist bei Gebäuden von Vorteil, an denen viele Geräte hängen, die nicht vom Strom getrennt werden können.

Durch die Nachrüstung auf ein Smart Home macht die Anschaffung einer Überspannungsanlage besonders viel Sinn, da die gesamte Objektsteuerung am Stromnetz hängt. Dazu gehören oft auch sicherheitsrelevante Bereiche, wie Alarmsysteme, die bei einer Überspannung ausfallen können.

Ist ein Überspannungsschutz Pflicht?

Seit Oktober 2016 gelten die Neuregelungen beim Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443. Demnach ist ein Schutz erforderlich, wenn die Spannungen eine Auswirkung auf

  • Menschenleben haben (z. B. Krankenhäuser).
  • öffentliche Einrichtungen (Behörden, öffentliche Dienste,
    Telekommunikationszentren und Museen).
  • Gewerbe- und Industrieanlagen (Hotels, Banken, Industriebetriebe, Handel, Bauernhöfe).
  • Ansammlungen von Personen (Schule, Museen, Restaurants).
  • Einzelpersonen, wenn dort Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II angeschlossen sind, wie Haushaltsgeräte, tragbare Werkzeuge und
    empfindliche elektrische Geräte.

Nachrüstung im Altbau:

Eine Pflicht besteht für alle Gebäude (auch für den Altbau), deren Schaltanlagen ab Dezember 2018 verändert oder nachgerüstet worden sind. Zu den Schaltanlagen gehören beispielsweise Energieverteilungen, Hausanschlüsse, Zählerschränke oder Unterverteiler.

Werden in einem Altbau neue Stromkreise oder PV-Anlagen installiert, gilt eine Nachrüstpflicht ebenso.

Wird im Altbau nichts nachgerüstet oder saniert, dann gilt auch keine Pflicht.

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