Wasserschaden: Diese Dinge müssen Sie beachten

Ein Wasserschaden gehört zu den ärgerlichsten Schäden in Wohnung und Haus. Er zieht etliche Reparaturen und Erneuerungen nach sich und treibt Schadenssummen schnell in schwindelerregende Höhen.

Häufige Fragen von Eigenheimbesitzern sind vor allem, welche Leistungen hier von der Versicherung genau übernommen werden und wer bei einem Wasserschaden haftet.

Wir haben deshalb einen praktischen Überblick für Sie zusammengestellt, damit Sie – falls Sie jemals unter Wasser stehen – sofort wissen, was zu tun ist.

Wasserschaden: Was zahlt die Versicherung?

Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schäden in deutschen Haushalten und kommen täglich rund 3.000 Mal vor, wobei die Ursachen und Auswirkungen ganz unterschiedlich sind: Ein undichter Ablauf im Geschirrspüler, eine falsch angeschlossene Waschmaschine oder ein geplatztes Heizungsrohr. Ein Wasserschaden ist schneller entstanden, als man oft erwarten würde.

Gehören Sie zu den Unglücklichen, dann sollten Sie als ersten Schritt alle Schäden so früh und umfassend wie möglich dokumentieren. So kann sich die Hausratversicherung (in Österreich Haushaltsversicherung) rasch ein Bild vom entstandenen Schaden, beziehungsweise von den betroffenen Gebäudeteilen machen. Ob die Versicherung den Schaden auch ersetzt, hängt immer von den genauen Umständen ab. Für die Frage, welche Versicherung leistet, ist es relevant, wo und wie der Schaden entstanden ist.

Als Richtlinien lassen sich so weit festhalten:

  • Einen Wasserschaden an Möbeln und Hausrat ersetzt die Hausratversicherung des Bewohners.
  • Einen Wasserschaden an Wohnung oder Gebäude ersetzt die Gebäudeversicherung des Eigentümers.
  • Wurde der Schaden von einem Nachbarn verursacht, so übernimmt dessen Privathaftpflicht-Versicherung den Schaden.

Wasserschaden: Das zahlt die Hausratversicherung

Die Hausratsversicherung deckt grundsätzlich Schäden am Mobiliar und anderen beweglichen Dingen (Hausrat) in der Wohnung ab. Es sind jedoch nicht alle denkmöglichen Umstände und Risiken von der Versicherung abgedeckt. Damit der Schaden übernommen wird, muss er in einem direkten Zusammenhang mit Trink- oder Abwasserohren, angeschlossenen Schläuchen von Waschmaschinen oder Geschirrspülmaschinen, Warmwasseranlagen, Heizungsanlagen oder Sprinkleranlagen stehen. Wie sooft gibt es also ganz genaue Kriterien für eine Erstattung durch die Versicherung.

Versicherer sprechen hier von einem „bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser“, wobei der Versicherungsfall nicht der Austritt des Wassers an sich ist, sondern die Auswirkungen auf den Hausrat. Die Versicherung deckt also auch Fälle ab, in denen Leitungswasser von außen eindringt. Nicht abgedeckt sind in der Regel jedoch Schäden durch Planschwasser, Reinigungswasser, aufsteigendes Grundwasser, Rückstau in der Kanalisation, ein auslaufendes Aquarium oder ein auslaufendes Wasserbett.

Welche Schäden eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt, haben wir in dieser Übersicht für Sie zusammengefasst.

Privathaftpflichtversicherung bei Wasserschaden

War der Nachbar für den Schaden an Ihrer Wohnung verantwortlich, so ist er Ihnen zu Schadenersatz verpflichtet. Hier kommt die Privathaftpflichtversicherung ins Spiel: Sie übernimmt Ihre Kosten, die des Nachbarn jedoch nicht. Umgekehrt gilt das natürlich genauso, wenn Sie einen Wasserschaden an einer anderen Wohnung verursachen. Bei vielen Hausratversicherungen ist eine Privathaftpflicht zwar inkludiert. Falls dies bei Ihnen aber nicht so ist, sollten Sie unter Umständen über einen Abschluss nachdenken.

Nicht immer ist für Eigenheimbesitzer klar, welche Versicherung bei welchem Schaden zahlt, nachdem der Schaden entstanden ist. Deshalb hier nochmal ein kleiner Überblick, der Ihnen den Überblick erleichtert:

Schadensquelle

Deckende Versicherung

Eigenes LeitungswasserHausratversicherung, Wohngebäudeversicherung
Fremdes LeitungswasserPrivathaftpflichtversicherung (vom Verursacher)
AbwasserHausratversicherung, Wohngebäudeversicherung
(jedoch nur bei Schaden in Haus oder Wohnung)
RückstauElementarschadenversicherung
HochwasserElementarschadenversicherung

 

Die Elementarschadenversicherung ist als Zusatz einerseits zur Hausrat,- und andererseits zur Wohngebäudeversicherung möglich. Separat können Sie diese Versicherung nicht abschließen.

Wasserschaden: Das müssen Sie tun

Sollten Sie in die unglückliche Lage eines Wasserschadens kommen, heißt es schnell zu handeln. Folgende Maßnahmen sollten Sie beachten:

  1. Drehen Sie die Wasserzufuhr ab. Um eine Ausweitung des Schadens zu verhindern, muss die Wasserzufuhr sofort unterbrochen werden. Im Notfall müssen Sie auch den Hauptwasserhahn zudrehen.
  2. Stellen Sie den Strom ab. Wasser leitet elektrischen Strom – und zwar hervorragend. Um einen möglichen Kurzschluss zu verhindern, sollte der Strom im betroffenen Bereich sofort abgeschaltet werden. In den meisten Fällen ist das ein einfacher Kippschalter im Stromkasten.
  3. Beseitigen Sie das Wasser. Sobald die Stelle gesichert ist, sollten Sie keine Sekunde verschwenden und sich an die Aufräumarbeiten machen. Das ausgetretene Wasser muss rasch verschwinden. Bei einer größeren Wassermenge können Sie einen Nasssauger zu Hilfe nehmen. Bei einem riesigen Wasservolumen müssen Sie die örtliche Feuerwehr kontaktieren.
  4. Retten Sie den Hausrat. Ist das Wasser so gut wie möglich entfernt, können Sie den gefährdeten Hausrat aus der Gefahrenzone bringen. Dazu zählen vor allem Teppiche, Stühle, Schränke, Tische und alle weitere Möbel und Einrichtungsgegenstände. So können Sie ein Aufquellen der Möbel am Sockel verhindern. Möbel, die Sie nicht transportieren können, sollten Sie erhöhen.
  5. Dokumentieren Sie den Schaden. Für die Schadensabwicklung ist eine genaue Dokumentation der Schäden empfehlenswert, denn so kann sich die Versicherung ein gutes Bild vom Schaden machen. Spätestens nach der Beseitigung des Wassers sollten Sie alle Schadstellen fotografieren und dem Versicherer zukommen lassen.
  6. Nehmen Sie eine Mietminderung in Anspruch. In vielen Fällen haben Mieter dazu die Möglichkeit, wobei viele davon keinen Gebrauch machen. Nutzen Sie diese Gelegenheit! Der Ärger über den Wasserschaden ist groß genug: Eine finanzielle Entlastung kommt Ihnen hier umso mehr gelegen.

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