Wenige Naturgewalten können sich derart vernichtend auf das eigene Haus auswirken wie ein plötzlich auftretendes, großflächiges Feuer. Bereits beim Hausbau sollten deshalb zahlreiche Aspekte für den Brandschutz im Haus berücksichtigt werden. Grundsätzlich unterteilt man bei diesen Maßnahmen zwischen rechtlichen und technischen Vorschriften.
Denn Vater Staat kennt eine ganze Reihe von Kriterien, anhand derer die eigenen vier Wände und deren Bewohner sowie Nachbarn vor Feuerschäden geschützt werden sollen.
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Rechtliche Vorschriften
Festgelegt sind diese verbindlichen Kriterien in den Bautechnikgesetzen sowie Verordnungen des entsprechenden Bundeslandes. Doch auch Regelungen innerhalb der Bundesgesetze sowie die EU-Richtlinie spielen eine wichtige Rolle. Je nachdem, wie lange das Gebäude beziehungsweise das Gebäudeteil dem Brand Widerstand leisten soll, fallen die zeitlich gestaffelten Ansprüche aus.
Technische Vorschriften
Eine besonders maßgebliche Rolle beim Brandschutz im Hausbau nehmen die sogenannten ÖNORMEN ein. Seit dem Jahr 2002 ist in der Europäischen ÖNORM E 13501 „Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten“ detailliert geregelt, wie Baustoffe und Bauteile hinsichtlich ihrer Feuerresistenz einzuordnen sind. Auch die „Technischen Richtlinien für den vorbeugenden Brandschutz“ (TRVB) müssen bei den baulichen Aspekten des Brandschutzes Berücksichtigung finden. Grundsätzlich gilt es, folgendes zu beachten:
- Baustoffe werden prinzipiell zwischen brennbar und nicht brennbar unterschieden und sollten daraufhin geprüft sein. Dieses Wissen kann bereits beim Hausbau eine wichtige Hilfestellung sein!
- Für die konkrete Beurteilung hinsichtlich der Brandresistenz geeigneter Bauteile und Baustoffe gibt es mehrere EU-Klassen. Diese Kategorisierungen reichen von „brandhemmend/feuerhemmend“ bis „hoch brandbeständig/hoch feuerbeständig“.
- Auch die Klassifizierungen hinsichtlich der Rauchentwicklung sollten idealerweise Berücksichtigung finden.
Zusätzlich wird in den Richtlinien, der DIN 4102-2 und DIN EN 13501-2 für Deutschland sowie der ÖNORM 13501 für Österreich, zwischen insgesamt drei Feuerwiderstandsklassen unterschieden: „R“ für die Tragfähigkeit, „E“ für den Raumabschluss und „I“ für Wärmedämmung sowie Hitzebarriere. Wie viele dieser Kriterien zu erfüllen sind, hängt von den Brandschutzanforderungen an das Bauteil beziehungsweise den Baustoff ab.
Feuerlöscher und Rauchwarnmelder für Brandschutz im Haus
Unbedingt im Haus bereitstehen sollte – auch wenn es vom Gesetzgeber nicht immer vorgeschrieben ist – mindestens ein tragbarer Fettbrandlöscher oder ein Wassernebellöscher. Sogenannte ABC-Pulverlöscher sind veraltet. Verzichten Sie darauf – auch wenn mitunter der günstige Preis lockt. Experten raten dazu, sich einen Feuerlöscher mit mindestens sechs Kilogramm Füllmasse zu kaufen. Für Fettbrände benötigen Sie übrigens eigene Vorrichtungen – denn wenn brennendes Fett mit Wasser oder Schaum in Berührung kommt, verdampft das Wasser blitzschnell und es kommt zu einer gefährlichen Stichflamme beziehungsweise einer gefährlichen Fettexplosion! Vergessen Sie auch nicht, dass Feuerlöscher regelmäßig den Richtlinien entsprechend überprüft und gewartet sein müssen.
Vom Gesetzgeber in der Regel vorgeschrieben sind Fällen Rauchwarnmelder: Diese gehören vor allem in die Aufenthaltsräume, also Wohnzimmer, Kinderzimmer und Schlafzimmer. Auch potenzielle Fluchtwege wie Gang und Treppe müssen mit einem Rauchwarnmelder versehen werden. Wichtig: In der Küche sollten Sie auf keinen Fall einen Rauchwarnmelder anbringen. Andernfalls kommt es beim Braten und Brutzeln gerne einmal zu Täuschungsalarmen. Im Ernstfall wird dann das Piepen des Rauchwarnmelders unter Umständen von den Bewohnern ignoriert.
Eine Grundanforderung für die praktischen Feueralarme ist die sogenannte VdS-Zulassung. Das CE-Zeichen alleine genügt keinesfalls! Weitere Vorschriften finden Sie in den Richtlinien. Informieren Sie sich auch unbedingt fachmännisch, wie die Rauchmelder im jeweiligen Raum angebracht sein müssen!
Baulicher Brandschutz im Haus
Das eigene Haus lässt sich in verschiedene Brandabschnitte unterteilen – dies sollten Sie bereits beim Hausbau selbst berücksichtigen. Mittels dieser Brandabschnitte kann die Ausbreitung eines Feuers gehemmt und zugleich gewährleistet werden, dass tragende Bauteile und für die Brandbekämpfung wichtige Einrichtungen den Flammen eine gewisse Zeit Widerstand leisten können. Die Verlangsamung des Brandes ist zugleich wichtig, um im Ernstfall auch alle Bewohner retten zu können!
Brandabschnitte werden dabei durch Brandwände sowie brandbeständige Decken voneinander abgegrenzt. Auch Durchschnittsstellen von Rohr-, Kabel- und Lüftungsleitungen sollten zur Genüge mit sogenannten Brandschutzschottungen abgeschlossen werden! Noch wichtiger: Im Notfall benutzbare Flucht- und Rettungswege. Der Gesetzgeber sieht in der vor, dass alle Räume mit hoher Brandschutzgefährdung als eigene Brandabschnitte auszuführen sind. Dazu gehören auf jeden Fall Müllabwurfschächte, Garagen, Heizräume und Brennstofflager. Elementar beim Brandschutz im Rahmen des Hausbaus sind Feuer- und Brandschutztüren: Im Kampf gegen die vernichtenden Flammen können die technisch versierten Vorrichtungen zum Lebensretter werden!