Balkonkraftwerk – diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden

Die Sonnenenergie kostenlos zu nutzen und in Strom umzuwandeln, ist heute auf verschiedene Arten möglich. Dafür benötigen Sie nicht einmal eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Schon mit einem Balkonkraftwerk können Sie kleine Mengen an Strom gewinnen und direkt in Ihrem Haushalt nutzen.

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Einfache Inbetriebnahme möglich

Bei einem Balkonkraftwerk handelt es sich um eine kleine Photovoltaikanlage, die sich ohne großen Aufwand montieren und in Betrieb nehmen lässt. Dafür ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht einmal ein Elektriker notwendig. Die Anlage wird einfach in eine normale Steckdose gesteckt und speist dann Energie in das Hausstromnetz ein.

Sie als Bewohner können auf diese Weise Ihre Stromkosten senken und einen eigenen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Aufgrund der einfachen Montage sind Balkonkraftwerke eventuell auch eine Option für Mieter oder Eigentümer einer Wohnung.

Anforderungen an ein Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerke dürfen aktuell eine Grenze von 600 Watt nicht überschreiten. In diesem Fall brauchen Sie weder eine Genehmigung noch einen Elektriker. Manchmal kann es aber sinnvoll sein, dass Sie das Hausstromnetz trotzdem vorher von einem Fachmann überprüfen lassen.

Alte Strominstallationen sind eventuell nicht für die Einspeisung geeignet. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie das Balkonkraftwerk nur an einem möglichst sonnigen Ort aufstellen und anschließen. Neben dem Balkon kommen natürlich auch die Terrasse oder der Garten infrage. Achten Sie darauf, dass die Solarzellen nicht verschattet werden.

Regeln zur Anmeldung

Sie sind verpflichtet, Ihr Balkonkraftwerk innerhalb von vier Wochen anzumelden. Dafür wenden Sie sich zunächst an Ihren Netzbetreiber vor Ort. Dieser kann Ihnen gegebenenfalls auch den passenden Stromzähler einbauen. Das ist dann notwendig, wenn Ihr alter Zähler rückwärtsläuft, sobald das Balkonkraftwerk mehr Strom erzeugt, als Sie verbrauchen. Das wäre natürlich nicht im Sinne des Energieversorgers. Anschließend ist die Registrierung im Marktstammregister der Bundesnetzagentur notwendig.

Die Bundesregierung plant jedoch, das Anmeldeverfahren deutlich zu vereinfachen. So soll in Zukunft eine Anmeldung beim Netzbetreiber nicht mehr notwendig sein. Außerdem soll die Leistungsgrenze auf 800 Watt angehoben werden. Wenn Sie in den nächsten Wochen oder Monaten die Inbetriebnahme planen, dann schauen Sie am besten einmal kurz nach, ob die Änderungen für Balkonkraftwerke bereits eingetreten sind.

Das gilt bei Mietwohnungen und Eigentümergemeinschaften

Als Hausbesitzer haben Sie es leicht. Sie suchen sich einfach ein Balkonkraftwerk aus und installieren es. Mieter müssen vorher ihren Vermieter um Erlaubnis bitten. Dieser kann die Montage untersagen, wenn dadurch eine erhebliche Beeinträchtigung der Außenwirkung entsteht. Viele Vermieter stimmen jedoch zu, verlangen aber eventuell, dass der Anschluss von einer Elektrofachkraft vorgenommen wird. Diesem Wunsch sollten Sie als Mieter nachkommen.

Wenn Sie in Ihrer eigenen Wohnung leben, müssen Sie sich vorher mit der Eigentümergemeinschaft absprechen. Diese kann abstimmen, ob Balkonkraftwerke grundsätzlich im Haus zugelassen sind. Eine Mehrheitsentscheidung genügt, aber auch hier soll sich in Zukunft einiges ändern. So wird bereits ein Rechtsanspruch auf Balkonkraftwerke diskutiert.

Unabhängig davon, ob Sie zur Miete oder im Eigentum wohnen, kann es manchmal sein, dass die Nutzung eines Balkonkraftwerkes nicht möglich ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Informieren Sie sich am besten vorab, dann kommt es später nicht zu Problemen.

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