Wohnsitz im Ausland und die Folgen

Viele Menschen träumen von einem zweiten Wohnsitz im Ausland, wie Frankreich oder einem Ferienhaus in Schweden. Dabei haben der Erwerb und die Nutzung einer Immobilie im Ausland steuerliche Konsequenzen.

Welche länderspezifischen Besonderheiten sind zu berücksichtigen? Was ist ein Niedrigsteuerland und was bedeutet die Wegzugbesteuerung? Und was versteht man unter der beschränkten, der erweiterten beschränkten und der unbeschränkten Besteuerung?

Welche steuerlichen Konsequenzen hat ein Wohnsitz im Ausland?

Generell gilt: Wer sich im Ausland aufhält oder einen Erst- oder Zweitwohnsitz angemeldet hat, ist unbeschränkt steuerpflichtig. Zu berücksichtigen ist dabei sowohl die ausländische Einkommenssteuer als auch die Vermögenssteuer, die in einigen Ländern, z. B. in Spanien, fällig ist.

Weiterhin ist im Vorfeld zu beachten, welche spezifischen steuerlichen Besonderheiten den Zielort auszeichnen, an dem der neue Wohnsitz angemeldet werden soll. Um Doppelbesteuerungen zu verhindern, hat Deutschland gemeinsam mit anderen Ländern das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen getroffen. Dieses besagt, dass Steuerpflichtige in dem Land besteuert werden, in dem sie als ansässig gelten.

Ein steuerlicher Berater unterstützt Interessierte dabei, eine Freistellung oder eine Anrechnung der ausländischen Steuer beim Finanzamt zu beantragen. So kann eine steuerliche Mehrbelastung vermieden werden. Die Frage, wann der Hauptwohnsitz tatsächlich als Lebensmittelpunkt gewertet wird, gestaltet sich insbesondere dann schwierig, wenn der Zweitwohnsitz regelmäßig, über längere Zeit oder dauerhaft durch die Familie genutzt wird.

Gleichzeitig gelten aufgrund des Doppelsteuerabkommens zwischen Deutschland und diversen Ländern viele Steuersparmodelle nicht mehr, die in der Vergangenheit angepriesen wurden. Die verdeckte Gewinnausschüttung kann dazu führen, dass die unentgeltliche Nutzung einer Immobilie Mehrkosten durch Steuern verursacht. Ebenso kann sich die deutsche Wegzugsbesteuerung als nachteilig erweisen, die am 01.01.2022 verschärft wurde.

Interessenten sollten sich zudem folgende Fragen stellen:

  • Fällt bei dem Erwerb einer Immobilie in meinem Wunschland eine Grunderwerbssteuer an?
  • Muss ich eine Grundsteuer zahlen?
  • Fallen Gemeindesteuern an?
  • Existiert eine Wertzuwachssteuer?
  • Fallen Stempelsteuern an?

Was ist ein Niedrigsteuerland?

Als Niedrigsteuerland werden Länder bezeichnet, in denen natürliche Personen bei einem Einkommen von 77.000 Euro mindestens um ein Drittel niedriger besteuert werden als in Deutschland. Niedrigsteuerländer sind per definitionem etwa Irland, Großbritannien, Portugal, Spanien, Zypern, Thailand, Dubai, die USA, die Bahamas und Bulgarien.

Was bedeutet die beschränkte Steuerpflicht?

Wer ins Ausland zieht, setzt sich höchstwahrscheinlich zum Ziel, Einkünfte im Ausland zu erzielen. Dabei unterliegen alle Einkünfte, die aus Deutschland hervorgehen, der beschränkten Steuerpflicht.

Hierbei kann es sich um Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit, Einnahmen aus der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien in Deutschland, Zinserträge oder Beamtenpensionen aus Deutschland handeln.

Umgehen lässt sich dies beispielsweise, indem Einkünfte durch Zerobonds erst nach dem Wegzug fließen oder indem Immobilien in Deutschland fremdfinanziert und eine Abschreibung gegen null vorgenommen wird.

Was versteht man unter der erweiterten beschränkten und der unbeschränkten Steuerpflicht im Ausland?

Wer jedoch einen Umzug in ein Niedrigsteuerland realisiert, fällt nicht länger unter die beschränkte Steuerpflicht. Denn hier greift eine Verschärfung: Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Dieser Pflicht unterliegen jegliche inländischen Einkünfte.

Zehn Jahre nach dem Zeitpunkt des Wegzugs gelten folgende Besteuerungsregeln:

  • Inlandseinkünfte sind durch die beschränkte Steuerpflicht steuerpflichtig. Nun werden diese um spezifische Einkünfte
  • Für Einkünfte wie Lizenzen gilt ein Mindeststeuersatz von 25 Prozent.
  • Alle Einkünfte, die in Deutschland steuerpflichtig sind, müssen unter einem höheren Steuersatz versteuert werden (Progressionsvorbehalt).

Vermeiden lässt sich dies nur durch die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit, die Umschichtung von Wertpapieren und die Aufgabe wirtschaftlicher Interessen in Deutschland.

Wer eine Lebenspunktverlagerung in ein Land, das nicht als Niedrigsteuerland gewertet wird, vornimmt, fällt dagegen unter die unbeschränkte Steuerpflicht. Berücksichtigt wird das weltweit erwirtschaftete Einkommen.

Was ist die Nachverfolgeregelung?

Verfügen Immobilieneigentümer über Immobilien in Deutschland und im Ausland, greift für jede Immobilie die Erbschaftsteuer. Doppelbesteuerungen bei Erbschaften und Schenkungen werden vermieden, sofern sich die ausländischen Immobilien in einem Land befinden, mit dem Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer abgeschlossen hat. Allein in diesen sechs Ländern kann eine Freistellung oder eine Anrechnung sichergestellt werden.

Fazit

Ein ausländischer Wohnsitz hat steuerliche Konsequenzen. Hier gilt es, länderspezifische Besonderheiten wie die Einkommens- und Vermögenssteuer zu berücksichtigen. Auch das Doppelbesteuerungsabkommen spielt eine zentrale Rolle, um finanzielle Mehrbelastungen zu vermeiden. Als Niedrigsteuerland wird ein Land bezeichnet, in dem weniger Steuern anfallen als in Deutschland. Bei der Erfüllung des beschränkten, der erweiterten beschränkten oder der unbeschränkten Steuerpflicht, unterstützt ein Steuerberater.

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