Hilfe bei Mietnomaden & Messies | abmahnen, kündigen, entrümpeln

Messies, Mietnomaden und fehlende Mieteinnahmen. Davor fürchten Vermieter sich wohl am meisten. Trotzdem kommt es immer wieder vor.

Für einen Vermieter gibt es kaum etwas Schlimmeres, als eines Tages zu erfahren, dass er Mietnomaden oder Messies in seine Wohnung gelassen hat. Fällt dann auch noch die Miete weg, stehen Vermieter vor einem großen Problem.

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, wie Sie das Risiko für Mietausfälle und zugemüllte Wohnungen senken oder gar verhindern können.

Messies, Mietnomaden: Was ist der Unterschied?

Es gibt einen Unterschied zwischen Mietnomaden und Messies. Mietnomaden zahlen vorsätzlich keine Miete und lassen eine Wohnung verkommen. Oft werden Sachen auch mutwillig zerstört und die Wohnung zugemüllt. Sie versuchen solange es geht, keine Miete zu zahlen. Wenn es nicht mehr anders geht, türmen sie mit dem Versuch, den angefallenen Kosten zu entgehen.

Messies sammeln verschiedene Dinge an und haben ein Problem damit, etwas wegzuschmeißen. So kann es sein, dass die Wohnung irgendwann so zugemüllt ist, dass es nur noch kleine Wege gibt, um von einen in den anderen Raum zu gelangen. Die Hintergründe können vielfältig sein. Oft steckt eine Krankheit dahinter, die sich im Laufe des Lebens entwickelt.

zugemüllte WohnungFoto: UrbanExplorer / stock.adobe.com
Typisch für Messies: zugemüllte und verwahrloste Räume

In beiden Fällen hat der Vermieter ein Problem, denn in beiden Fällen entsteht ein finanzieller Schaden, der bei einem Mietausfall zu einer echten Belastung werden kann.

Messies & Mietnomaden: So senken Vermieter das Risiko

Bereits vor der Vermietung sollte man als Vermieter Augen und Ohren offenhalten – denn: Mietnomaden kündigen manchmal schon vorher an. Dazu werde ich auch eine kleine und wahre Geschichte erzählen, bei der der Vermieter bereits vorher ein seltsames Gefühl hatte, sich dann aber doch für die falschen Mieter entschieden hat.

Hier sind die besten Tipps und Ratschläge, die Vermieter berücksichtigen sollten, wenn es an die Vermietung ihrer Immobilie geht.

Lesen Sie auch: Immobilie vermieten – Fallen, Steuern, Tipps & Tricks

Tun Sie es: Prüfen Sie die Schufa-Einträge

Es ist so einfach: Ein Schufa-Eintrag kann Ihnen zeigen, ob Ihre neuen Mieter in der Vergangenheit Schulden angehäuft und Rechnungen nicht bezahlt haben. Das gilt besonders auch für Mietverträge. Wenn das bereits der Fall war, dann sollten Sie gut überlegen, ob Sie den Mietvertrag wirklich zustande kommen lassen möchten.

Auf schufa.de können Sie eine Schufa-Auskunft für einen Mietvertrag beantragen.

Fester Job und Gehaltsnachweis sind wichtig

Mieter sollten auf jeden Fall einen Job haben. Am besten ist es, wenn es sich dabei um einen festen Arbeitsplatz mit unbefristetem Arbeitsvertrag handelt. Lassen Sie sich den Arbeitsvertrag auf jeden Fall zeigen!

Fordern Sie auch ein Gehaltsnachweis der letzten 3 Monate an! Ein guter Verdienst erhöht die Chancen enorm, dass der Mieter dazu in der Lage sein wird, seine Miete zu bezahlen. Zumindest schafft das auch seitens des Vermieters eine gewisse Sicherheit.

Umgezogen: Hinterfragen Sie kritisch

Wenn Mieter aufgrund eines Umzugs eine Wohnung suchen, dann können Sie gerne ein paar kritische Fragen stellen. Aus welchem Grund sind Sie hierher gezogen? Besonders Mietnomaden ziehen von Wohnung zu Wohnung. Wer gute Menschenkenntnisse hat, merkt es eventuell, wenn etwas faul ist.

Vorvermieterbescheinigung kann helfen

Der Vormieter kann dem Mieter auf Anfrage eine Vorvermieterbescheinigung aushändigen. Dort wird bestätigt, dass der Mieter allen Pflichten pünktlich nachgekommen ist, nicht gegen die Hausordnung verstoßen hat, nicht abgemahnt wurde und es keine Rückstände aus Mietzahlungen gibt (Mietschuldenfreiheit).

Erster Eindruck zählt: Achten Sie auf Ihre innere Stimme

Wie so oft im Leben zählt der erste Eindruck. Schlampiges auftreten und ausweichende Antworten auf Fragen können ein Zeichen dafür sein, dass der Interessent etwas zu verbergen hat. Hier darf man sich auch mal auf sein Bauchgefühl verlassen. Wenn Sie unsicher sind, dann lassen Sie es lieber bleiben.

Vermieter Grünemeyer: Es hätte auch schlimmer kommen können

Bereits im ersten Gespräch läuteten Grünemeyers Alarmglocken. Vor ihm standen 3 Personen, die seine Wohnung beziehen wollten. Alle etwa zwischen 35 und 45 Jahre alt, davon ein Ehepaar und 2 Hunde.

Zunächst sagte er ihnen jedoch ab, weil er bereits einer anderen Familie zusagte, die sich dann aber gegen die Wohnung entschied. In der Zwischenzeit rief die andere Interessentin weinend an und teilte mit, dass sie bereits so viele Absagen erhalten hatten und nicht mehr wüssten, wo sie hin sollen. Keiner möchte sie haben, weil sie Frührentner sind, durch ihre Rente jedoch ein monatliches festen Einkommen hätten.

Schließlich willigte Herr Grünemeyer ein und schloss einen Mietvertrag ab. Ein festes Einkommen hatten sie ja. Das sie äußerlich nicht so ordentlich gekleidet waren und einen eher schlampigen Eindruck machten, schien wohl nur ihre Art zu sein. Auch, dass sie vom Norden Deutschlands unbedingt in Süden ziehen wollte, klang zwar seltsam, schien dann aber doch glaubhaft. Also kam es zu dem Mietverhältnis.

Etwa 18 Monate später verzögerte sich dann erstmals die Miete. Immer hieß es, dass diese nachgezahlt werde und das geschah dann meistens auch spätestens 2 Wochen später. Währenddessen stellten die Mieter ständig neue Anforderungen an den Vermieter, was dann irgendwann zu größeren Auseinandersetzungen führte. Als die Miete sich dann erneut um 2 Monate verzog und dieses Mal gar keine Nachricht mehr vom Mieter kam (auch nicht auf Nachfrage), wagte Grünemeyer dann den Schritt und suchte einen Anwalt auf, woraufhin ein Kündigungsschreiben aufgesetzt wurde.

Kurz danach erhielt Grünemeyer eine Nachricht per SMS auf seinem Handy, wo er von seinem Mieter wüst beschimpft wurde. Am selben Tag sah er auf dem Heimweg dann, dass vor seiner Mietwohnung ein Umzugswagen stand. Ihm war klar: Die Mieter hatten eine  eine Bleibe gefunden und wollten sich aus dem Staub machen, ohne die rückständige Miete zu bezahlen. Daher auch die Beschimpfungen des Mieters, weil er nun noch die Anwaltsgebühren zahlen sollte.

Nach dem Auszug ging Herr Grünemeyer zum ersten Mal in die Wohnung und fand die Wohnung verwahrlost, zugemüllt und heruntergekommen vor. Schimmel an mehreren Stellen. Ihm wurde schnell klar, hier wurde viel eingekauft (vermutlich eine Kaufsucht). Für die Miete blieb aber nichts mehr übrig.

Grünemeyer hatte großes Glück, weil die Mieter innerhalb von 3 Monaten ausgezogen sind. Der Schaden war jedoch groß. 1.500 € Anwaltskosten (für einen Besuch), 3 rückständige Mieten und eine Wohnung, die zuerst entrümpelt und anschließend neu renoviert werden musste.

Im Nachhinein wusste Grünemeyer: In Zukunft würde er vorsichtiger handeln! Kein Mitleid, sondern Fakten zählen. Nicht nur der erste Eindruck der Mieter zählt, sondern auch einige andere Faktoren, wie beispielsweise der Instinkt, das Bauchgefühl, das erste Auftreten der Mieter und einige andere. Hätte er auf sein Gefühl gehört, wäre das alles nicht passiert, so Grünemeyer.

Was tun gegen Messies oder Mietnomaden?

Wenn sie feststellen, dass Sie Mietnomaden oder Messies als Mieter haben, sollten Sie schnell handeln, denn je länger Sie warten, desto höher wird der finanzielle Schaden.

Mieter abmahnen

Bevor man kündigt, sollte man versuchen, den Vermieter schriftlich abzumahnen und ihm eine angemessene Frist zu setzen. Der Mieter könnte sein Verhalten ja noch ändern. Hilft alles nichts, kann man eine fristlose Kündigung aussprechen.

Fristlose Kündigung

Der nächste Schritt nach der Abmahnung wäre die fristlose Kündigung. Diese kann aber nur dann erfolgen, wenn die Bausubstanz gefährdet ist, die Wohnung verwahrlost oder beschädigt oder Nachbarn sich aufgrund von Geruch oder Unrat beschweren. Auch bei fehlenden Mieteinnahmen kann fristlos gekündigt werden.

Eine fristlose Kündigung ist aber nicht immer möglich und sollte auch nicht ohne Anwalt durchgeführt werden. Da es viele Dinge zu beachten gibt, sollten Sie sich auf jeden Fall professionelle Hilfe von einem Anwalt holen.

Eigenbedarf anmelden

Eine Wohnung kann in bestimmten Fällen auch als Eigenbedarf angemeldet werden. In diesem Fall ist eine Kündigung ebenfalls möglich und der Mieter muss raus. Problem ist nur, dass das bei Mietnomaden nicht einfach ist. Dennoch wäre dies eine eventuelle Möglichkeit.

Mietnomaden ausgezogen: Was nun?

Sind die Mietnomaden oder Messies endlich ausgezogen, möchte man die Wohnung am liebsten sofort entrümpeln und alles entsorgen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, damit man hier in keine rechtliche Falle tritt.

Persönliche Sachen aufbewahren

Bevor Sie einfach entrümpeln, sollten Sie darauf achten, ob sich noch persönliche Sachen des alten Mieters in der Wohnung befinden. Zugegeben: Es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass dieser sich nochmal meldet und diese zurückhaben will. Dennoch sollte man diese vorerst noch aufbewahren.

Selbst entrümpeln oder entrümpeln lassen?

Eine Wohnung von einer Firma entrümpeln zu lassen, kann sehr teuer werden. Alternativ kann man die Entrümpelung natürlich selbst in die Hand nehmen. Jedoch sollte der Aufwand nicht unterschätzt werden. Eine Entrümpelung kann mit sehr viel Arbeit, Stress und Zeitaufwand verbunden sein.

Wenn Sie beispielsweise eine Messie-Wohnung in Berlin entrümpeln möchten, dann kann eine professionelle Entrümpelungsfirma Ihnen viel Zeit uns Stress ersparen und Ihre Wohnung in wenigen Tagen wieder leer räumen.

Mit vorhandenem Geld ist es eher sinnvoll, entrümpeln zu lassen. Fehlt das nötige Geld, kann man auch selbst entrümpeln, muss aber mit erheblichem Aufwand rechnen.

Entrümpelungskosten auf den Mieter umlegen

Wenn die Wohnung entrümpelt ist, kann man die Kosten auf den Mieter umlegen. Zahlt dieser allerdings nicht oder kann nicht zahlen, bleiben Sie als Vermieter auf den Kosten sitzen. Natürlich können Sie vor Gericht ziehen. Allerdings lohnt sich das in vielen Fällen nicht und ist immer individuell zu betrachten. Hier ist es oft sinnvoll, sich die Meinung eines Anwalts einzuholen.

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