32 Millionen – So viele Deutsche geben laut einer Erhebung des Sauna-Bundes an, regelmäßig freiwillig zu schwitzen. Damit sind wir nach Finnland, dem Heimatland des Heißluftbadens, absolute Weltspitze. Kein Wunder also, dass viele Deutsche davon träumen, den Saunagang in den eigenen Garten zu verlegen.
Regelmäßiges Saunieren wirkt nicht nur entspannend, sondern fördert die körpereigenen Abwehrkräfte ebenso wie das Herz-Kreislauf-System. Nicht umsonst gibt es ein finnisches Sprichwort, das besagt: Der Saunagang ist die Apotheke des armen Mannes. Wer sich die Sauna in den eigenen Garten holen möchte, der sollte jedoch durchaus über ein gewisses Budget verfügen. So beginnen die Preise für eine Bausatz mit zwei Quadratmetern bei rund 2.000 Euro. Mit Aufbau, Fundament und Anschluss liegen die Kosten für eine Zwei-Personen-Gartensauna zwischen 6.000 und 10.000 Euro.
Abstand zum Nachbarn beachten
Wer diese Investition nicht scheut, dem stellt sich zunächst die Frage nach der Realisierbarkeit. Hier ist die für die Gartensauna vorgesehene Fläche maßgeblich entscheidend. Sofern im kommunalen Bebauungsplan nicht anders vorgesehen, gilt es, einen Mindestabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück einzuhalten.
Die Vorgaben verschärfen sich, wenn es sich um eine Sauna mit Holzofen handelt. So gilt diese baurechtlich gesehen nicht nur als Aufenthaltsraum, sondern gleichzeitig als Feuerstätte. In diesem Fall sind Eigentümer zu einem Mindestabstand von 15 Metern zwischen dem Schornstein der Sauna und dem Nachbargebäude verpflichtet.
Vor der Entspannung steht die Baugenehmigung
Ob die Wohlfühloase im heimischen Garten eine Baugenehmigung erfordert, hängt unter anderem von der Größe der Sauna ab. Je nach Bundesland gelten hier andere Voraussetzungen. In NRW beispielsweise sind Außensaunen mit einem umbauten Raum bis 30 m³ genehmigungsfrei. Während im Nachbarland Niedersachsen Eigentümer sogar erst ab einem Raumvolumen von 40 m³ eine Baugenehmigung benötigen, ist diese in Berlin bereits ab 10 m³ Pflicht.
Wichtig dabei: Genehmigungsfrei heißt nicht, dass Eigentümer hier bauen können, wie sie möchten. In diesem Fall bedeutet es lediglich, dass kein Bauantrag gestellt werden muss. Die Vorgaben des kommunalen Bebauungsplanes sind beim Aufstellen der Gartensauna dennoch einzuhalten.
Es wird heiß: Die Genehmigung für den Saunaofen
Unabhängig von der Baugenehmigung für die Gartensauna selbst erfordert der Saunaofen in jedem Fall eine Genehmigung. Zumindest dann, wenn es sich um einen Holzofen handelt. Letzterer gilt im Juristendeutsch nämlich als Sonderfeuerstätte. Das bedeutet, dass der Holzofen vor Inbetriebnahme durch einen Schornsteinfeger abgenommen werden muss.
Dieser prüft auch die Einhaltung der Bundesimmissionsschutzverordnung (1.BlmSCHV) ebenso wie das Vorhandensein eines verpflichtenden CE-Kennzeichens. Darüber hinaus gibt es Städte wie München und Aachen, die über die bundeseinheitlichen Regelungen hinaus eigene städtische Brennstoffverordungen vorschreiben.
Deutlich entspannter gestaltet sich die Lage bei einem elektrisch betriebenen Ofen. Da hier die Brandschutzbestimmungen wegfallen, ist weder die Abnahme durch den Schornsteinfeger noch eine Genehmigung erforderlich.
Schritte vor dem Aufstellen der Sauna im Überblick
- Klärung der Baugenehmigung: Da es hier regionale Unterschiede gibt, ist die einfachste Lösung bei der örtlichen Baubehörde nachzufragen. Entscheidend ist die Größe des umbauten Raumes der gesamten Gartensauna inklusive angrenzender Räume wie Toiletten- und Duschräume.
- Abstand zum Nachbargrundstück: Sofern in den kommunalen Bauvorschriften nicht anders definiert, gilt ein Mindestabstand von drei Metern zum Nachbargrundstück.
- Bodenplatte: Für einen sicheren Stand benötigt die Gartensauna ein Fundament. Je nach Region kann auch hierfür eine Baugenehmigung erforderlich sein. Für kleine Saunen eignet sich ein Plattenfundament, für mittelgroße bis große Modelle empfiehlt sich ein Punkt- oder Streifenfundament.
- Feuerstättenschau und Brandschutz bei Holzofen: Bei Saunen mit Holzofen ist unabhängig von der Baugenehmigung immer eine Kontrolle durch den Schornsteinfeger erforderlich. Ein Abstand von 15 Metern zwischen Sauna-Schornstein und Nachbargrundstück ist dabei Pflicht. Darüber hinaus gilt es, die Bundesimmissionsschutzverordnung einzuhalten. Um späteren Ärger zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits bei der Planung den Bezirksschornsteinfeger hinzuzuziehen.
Die Frage, an der sich die Saunagänger scheiden: Elektro- oder Holzofen?
Gleich vorab: Die meisten Hersteller für Gartensaunen bieten ihre Modelle zumeist mit beiden Varianten an. Was Installation und Wartung angeht, ist der Holzofen die aufwändigere Variante. Dieser erfordert eine regelmäßige Überprüfung durch den Schornsteinfeger sowie eine Abnahme vor dem ersten Saunagang.
Solche Kontrollen entfallen bei einer Gartensauna mit elektrischem Ofen. Einzige Voraussetzung für die Installation ist ein Starkstromanschluss. Es empfiehlt sich, diesen unbedingt von einem Elektriker verlegen zu lassen.
Darüber hinaus ist die Debatte um Holz- oder Elektroofen meist eine emotionale. Das prasselnde Kaminfeuer, der Holzgeruch und die sichtbare Flamme machen den Holzofen zu einem sinnlichen Erlebnis. Doch die Sauna-Romanik hat auch ihre Nachteile: Anders als bei einem Elektroofen müssen Saunagänger regelmäßig Holzscheite nachlegen. Diese benötigen zusätzlichen Platz in Form eines Brennholzlagers. Nach dem Saunieren ist das Entfernen der Asche ein zusätzlicher Aufwand.
Mit einem elektrischen Ofen hingegen gestaltet sich der Saunagang per Knopfdruck, ohne Anheizen, Holzscheite nachlegen und Asche entfernen.
Gartensauna aufstellen als Mieter
Grundsätzlich gilt: Das Aufstellen einer Gartensauna bedarf der Zustimmung des Vermieters. Zwar sind kleinere Änderungen am Garten wie das Aufstellen einer Kinderschaukel oder eines Sandkastens auch ohne Zustimmung erlaubt, beim Bau einer Gartensauna handelt es sich jedoch um einen größeren Eingriff in die Gartengestaltung.
Oft heißt es in Mietverträgen dazu: Bauliche Veränderungen bedürfen der Einwilligung des Vermieters. Im Falle einer Sauna handelt es sich schon allein durch das Gießen des Fundaments um eine bauliche Veränderung am gemieteten Garten. Hier gilt also noch vor der Prüfung des Bebauungsplanes der Gang zum Vermieter. Stimmt dieser zu, steht der Planung von der heimischen Wohnfühloase nichts mehr im Wege.