Eine Gartenlaube kann ein wunderbarer Ort sein, um die Natur zu genießen, sich zu entspannen oder Gartenwerkzeuge und -geräte aufzubewahren.
Bevor Sie jedoch mit dem Bau Ihrer eigenen Gartenlaube beginnen, gibt es einige wichtige rechtliche Aspekte zu beachten. Vor allem die Baugenehmigung einer Gartenlaube ist wichtig. Wir zeigen Ihnen, wann eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Gartenlaube, Gartenhaus oder Schuppen?
Die Begriffe „Gartenlaube“, „Gartenhaus“ und „Schuppen“ werden oft synonym verwendet, dabei gibt es einige feine Unterschiede zwischen ihnen.
- Eine Gartenlaube ist in der Regel ein kleiner, offener Raum, der oft mit Rankgittern oder Spalieren für Pflanzen geschmückt ist. Sie dient als gemütlicher Rückzugsort im Garten.
- Ein Gartenhaus hingegen ist in der Regel größer und geschlossener. Es kann als Aufenthaltsraum, Hobbyraum oder sogar als Gästehaus genutzt werden.
- Ein Schuppen hingegen ist eher funktional und dient zur Aufbewahrung von Gartengeräten wie Spaten, Schaufeln und Besen, Fahrrädern und anderen Utensilien.
Benötigt man für die Gartenlaube eine Baugenehmigung?
Die Notwendigkeit einer Baugenehmigung für eine Gartenlaube hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu gehören beispielsweise die Größe, der Standort, die Verwendung sowie die örtlichen Bauvorschriften. In einigen Fällen können kleine, temporäre Bauten wie Gartenlauben von der Genehmigungspflicht befreit sein, während für größere und dauerhafte Bauten eine Genehmigung erforderlich sein kann.
Das können Sie tun, um sicherzugehen:
- Es ist ratsam, sich bereits vor Baubeginn bei den örtlichen Baubehörden nachzuhaken.
- Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob der Bau einer Gartenlaube genehmigungspflichtig ist.
- Fragen Sie einen Anwalt für Baurecht, ob für Ihre Gartenlaube eine Baugenehmigung erforderlich ist.
1. So groß darf die Gartenlaube maximal werden
Die Größe und Höhe einer Gartenlaube unterliegt in Deutschland unterschiedlichen Vorschriften, die je nach Bundesland und Kommune variieren können. Um eine Baugenehmigung zu umgehen, darf die Gartenlaube in der Regel zehn Kubikmeter nicht überschreiten.
Ebenso gibt es in den Kommunen Beschränkungen hinsichtlich der Höhe einer Gartenlaube. In vielen Fällen darf die Höhe nicht mehr als drei Meter betragen, um sicherzustellen, dass die Struktur harmonisch in die Umgebung passt und keine Beeinträchtigungen für Nachbargrundstücke entstehen.
2. Art und Verwendung
Wenn die Gartenlaube ausschließlich als Geräteschuppen oder zur Aufbewahrung von Gartengeräten und -utensilien genutzt wird, ist in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich. Solche einfacheren Strukturen gelten oft als temporäre Bauten und fallen unter die Ausnahmeregelungen der Baugenehmigungspflicht.
Wenn Sie jedoch beabsichtigen, Ihre Gartenlaube nicht nur als Schuppen zu nutzen, sondern diese auch als bewohnbaren Raum gestalten möchten – beispielsweise mit einer Toilette oder Kochgelegenheit –, unterliegt sie der Baugenehmigungspflicht.
3. Standort
Die Genehmigungspflicht für Gartenhäuser und Gartenlauben ist auch vom Standort abhängig. Wird sie innerhalb oder außerhalb einer bereits bebauten Siedlung errichtet, herrschen hier unterschiedliche Vorschriften. Besonders streng sind die Regelungen für Gartenhäuser im Außenbereich.
Ist die Gartenlaube innerhalb einer bereits bebauten Siedlung geplant, gelten in der Regel die allgemeinen städtebaulichen Vorschriften und Bauvorschriften der entsprechenden Kommune. In einigen Fällen kann eine Genehmigung erforderlich sein, insbesondere wenn das Gartenhaus bestimmte Größen- oder Höhenbeschränkungen überschreitet oder wenn es sich um eine bauliche Veränderung handelt, die von den örtlichen Bauvorschriften erfasst wird.
Im Außenbereich hingegen ist eine Baugenehmigung in den meisten Fällen zwingend erforderlich, da der Außenbereich häufig dem Naturschutz und der Landschaftspflege unterliegt.
4. Fundament
Wenn Sie Ihr Gartenhäuschen auf einem festen Fundament, wie beispielsweise Beton, errichten möchten, kann es sein, dass Sie dafür ebenfalls eine Baugenehmigung benötigen. Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass ein festes Fundament als eine dauerhafte Struktur betrachtet wird, die eine größere Veränderung der Umgebung darstellt als beispielsweise ein einfacher Geräteschuppen.
Welche Konsequenzen drohen bei Errichtung einer Gartenlaube ohne Baugenehmigung?
Der Bau eines Gartenhauses ohne die erforderliche Baugenehmigung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich der Verhängung eines Bußgeldes. Die Höhe der Strafe variiert von Bundesland zu Bundesland. In einigen Bundesländern wie Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen können sogar Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Daher sollten Sie unbedingt darauf achten, sich bereits vor der Planung Ihrer Gartenlaube über die baulichen Vorschriften Ihrer Kommune zu informieren und diese strikt einzuhalten.
Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Obwohl man meinen könnte, die Errichtung einer Gartenlaube auf dem eigenen Grundstück sei nicht genehmigungspflichtig, ist es ratsam, sich im Vorfeld über die geltenden Vorschriften zu informieren. Vorsicht ist besser als Nachsicht, um rechtliche Konsequenzen und hohe Bußgelder zu vermeiden. Informieren Sie sich daher bei den örtlichen Bauämtern und handeln Sie entsprechend, um Ihr Gartenhaus legal und ohne Komplikationen zu genießen.